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Befristete Nutzung des EG in Block X 9/10 durch ein Fitnessstudio mit zwei Fitnessräumen für jeweils max. 12 Personen (excl. Trainer)

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung und Hochbau - Referat Genehmigungen

Veröffentlichungsdatum

19.05.2021

Schlagwörter

Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Befristete Genehmigung nach HBauO