Befristete Nutzung des EG in Block X 9/10 durch ein Fitnessstudio mit zwei Fitnessräumen für jeweils max. 12 Personen (excl. Trainer)
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung und Hochbau - Referat Genehmigungen
Veröffentlichungsdatum
19.05.2021
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Befristete Genehmigung nach HBauO