Befristete Errichtung von 2 und 3-geschossigen Wohnunterkünften in Modulbauweise mit insgesamt 8 Gebäuden und 85 Wohneinheiten für 474 Bewohner für die Dauer von 5 Jahren, Änderungsantrag Nr. 1 Verlängerung der zeitl. befristeten Genehmigung vom 19.03.2021 um 3 Jahre bis zum 18.03.2024; Änderungsantrag Nr. 2 Verlängerung der zeitl. befristeten Genehmigung vom 19.03.2021 um 3 Jahre bis zum 31.12.20
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung
Veröffentlichungsdatum
15.07.2023
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Bezirk Hamburg-Mitte,
Änderungsbescheid