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Befristete Errichtung von 2 und 3-geschossigen Wohnunterkünften in Modulbauweise mit insgesamt 8 Gebäuden und 85 Wohneinheiten für 474 Bewohner für die Dauer von 5 Jahren, Änderungsantrag Nr. 1 Verlängerung der zeitl. befristeten Genehmigung vom 19.03.2021 um 3 Jahre bis zum 18.03.2024; Änderungsantrag Nr. 2 Verlängerung der zeitl. befristeten Genehmigung vom 19.03.2021 um 3 Jahre bis zum 31.12.20

Veröffentlichende Stelle

Bezirksamt Hamburg-Mitte - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung

Veröffentlichungsdatum

15.07.2023

Schlagwörter

Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Bezirk Hamburg-Mitte, Änderungsbescheid