Beschreibung
Mit dem Gutachten wird untersucht, ob bei der zukünftigen Verwirklichung des Bauvorhabens keine dauerhaften und nicht ausräumbaren artenschutzrechtlichen Hindernisse entstehen. Als Grundlage für die artenschutzrechtliche Bewertung des Vorhabens wurden 2016 Erfassungen der Artengruppen Amphibien, Brutvögel, Fledermäuse und Libellen durchgeführt.