Beschreibung
Das Gesetz über den Bebauungsplan Steilshoop 5 vom 8. Juli 1969 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 153) wird wie folgt geändert: In § 2 wird eine Nummer 8 hinzugefügt: "8. Im Gewerbegebiet sind Verbrauchermärkte und Einkaufszentren unzulässig."