Bebauungsplan Steilshoop 5 1. Änderung Hamburg
Veröffentlichende Stelle
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Veröffentlichungsdatum
17.10.2022
Beschreibung
Das Gesetz über den Bebauungsplan Steilshoop 5 vom 8. Juli 1969 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 153) wird wie folgt geändert:
In § 2 wird eine Nummer 8 hinzugefügt: "8. Im Gewerbegebiet sind Verbrauchermärkte und Einkaufszentren unzulässig."
Schlagwörter
Baugesetzbuch BauGB ,
Bauleitplanung,
Baunutzungsverordnung BauNVO ,
Bebauungsplan,
Geoinformation,
PLIS,
Raumbezogene Information,
Öffentliche Pläne