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Bebauungsplan Steilshoop 5 1. Änderung Hamburg

Veröffentlichende Stelle

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Veröffentlichungsdatum

23.04.2015

Beschreibung

Das Gesetz über den Bebauungsplan Steilshoop 5 vom 8. Juli 1969 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 153) wird wie folgt geändert: In § 2 wird eine Nummer 8 hinzugefügt: "8. Im Gewerbegebiet sind Verbrauchermärkte und Einkaufszentren unzulässig."

Schlagwörter

Bauleitplanung, Bebauungsplan, Geoinformation, Land use, Raumbezogene Information, inspireidentifiziert, Öffentliche Pläne