Transparenzportal

Aussenansicht des Staatsarchivs Hamburg

Transparenzportal Hamburg

Bebauungsplan Rahlstedt 5 1. Änderung Hamburg

Veröffentlichende Stelle

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Veröffentlichungsdatum

17.05.2019

Beschreibung

Das Gesetz über den Bebauungsplan Rahlstedt 5 vom 1. Juli 1963 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) wird wie folgt geändert: 1. In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Geschäftsgebiet" in die Festsetzung "Gewerbegebiet" nach §8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) geändert. Zulässig ist eine zweigeschossige Bebauung mit der Grundflächenzahl 0,8 und der Geschoßflächenzahl 1,6. 2. In § 2 Nummer 2 werden die Wörter "und im Geschäftsgebiet" gestrichen. 3. Für das Sondergebiet "Läden" gilt § 11 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977. und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.

Schlagwörter

Bauleitplanung, Bebauungsplan, Bodennutzung, Geoinformation, PLIS, Raumbezogene Information, Öffentliche Pläne