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Bebauungsplan Rahlstedt 12 1. Änderung Hamburg

Veröffentlichende Stelle

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Veröffentlichungsdatum

05.09.2022

Beschreibung

In § 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Rahlstedt 12 vom 10. Juni 1969 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 112) wird folgende Vorschrift angefügt: "5. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe und gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Ten-nishallen, Bowlingbahnen) ausgeschlossen. Ferner sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig."

Schlagwörter

Baugesetzbuch BauGB , Bauleitplanung, Baunutzungsverordnung BauNVO , Bebauungsplan, Bodennutzung, Geoinformation, PLIS, Raumbezogene Information, Öffentliche Pläne