Beschreibung
In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Ottensen 27 vom 29. Juni 1983 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 154) wird folgende Vorschrift angefügt: "12. Im Kerngebiet sind beiderseits der Bahrenfelder Straße Spielhallen und ähnliche Einrichtungen unzulässig."