Transparenzportal

Aussenansicht des Staatsarchivs Hamburg

Transparenzportal Hamburg

Bebauungsplan Osdorf 22 1. Änderung Hamburg

Veröffentlichende Stelle

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Veröffentlichungsdatum

29.11.2018

Beschreibung

Das Gesetz über den Bebauungsplan Osdorf 22 vom 8. Juli 1969 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 150) wird wie folgt geändert: 1. Der bisherige einzige Paragraph wird § 1. 2. Als § 2 wird angefügt: "§ 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften: 1. In den Gewerbegebieten sind gewerbliche Freizeitein­richtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbah­nen), Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speise­ wirtschaften unzulässig. Satz 1 gilt nicht für einen 100 m tiefen Bereich, gemessen von der Straßenbegren­zungslinie Bornheide zwischen der südlichen Straßen­einmündung Brandstücken und der Straße Höner­ stücken. 2. Abweichend von Nummer 1 Satz 1 sind auf den Flur­ stücken 1094 und 1095 der Gemarkung Osdorf zwischen Rugenbarg und Brandstücken Einzelhandelsbetriebe zulässig, soweit sie ausschließlich mit Baustoffen, Werk­ zeugen und sonstigem Baubedarf sowie mit Blumen, Pflanzen, Gartengeräten, Gartenzubehör und Artikeln für den Gartenbedarf handeln oder solche Gegenstände lagern."

Schlagwörter

Bauleitplanung, Bebauungsplan, Bodennutzung, Geoinformation, PLIS, Raumbezogene Information, inspireidentifiziert, Öffentliche Pläne