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Bebauungsplan Ohlsdorf 18-Wellingsbüttel 11 1. Änderung Hamburg

Veröffentlichende Stelle

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Veröffentlichungsdatum

08.08.2024

Beschreibung

Die Verordnung über den Bebauungsplan Ohlsdorf 18/ Wellingsbüttel 11 vom 28. Januar 1992 (HmbGVBl. S. 27) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Ohlsdorf 18 / Wellingsbüttel 11" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: 2.1 Nummer 1.2 erhält folgende Fassung: "1.2 Die auf der Gartenseite festgesetzten Erweiterungen sind nur als Wintergärten oder als Terrassenüberdachungen mit einer Metall-/Glaskonstruktion zulässig. Die Konstruktion ist nur in Metallprofilen mit sichtbaren Frontbreiten zwischen 55 mm und 85 mm vorzunehmen. Es ist ausschließlich ein lichtgrauer Farbton zu verwenden." 2.2. Es wird folgende Nummer 7 angefügt: "7. Auf den Wohngebietsflächen entlang der Wellingsbütteler Landstraße sind im Anschluss an die festgesetzte Straßenbegrenzungslinie in einer Breite von 1,5 m Nebenanlagen, soweit sie nicht für die Erschließung erforderlich sind, sowie Stellplätze und Garagen unzulässig. Auf diesen Flächen sind als Anpflanzungen nur Stauden und Sträucher zulässig."

Schlagwörter

Baugesetzbuch BauGB , Baunutzungsverordnung BauNVO , PLIS, Öffentliche Pläne