Beschreibung
Mit der Planaufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 ist beabsichtigt, das Plangebiet als Wohn- und Gewerbestandort mit einer weiterführenden Schule und einem Sportplatz sowie weiteren zugehörigen sozialen und kulturellen Nutzungen für die Entstehung eines lebendigen, gemischt genutzten Quartiers planungsrechtlich zu sichern. Der Landschaftsplanerische Beitrag stellt die landschaftsplanerischen sowie naturschutzfachlichen Belange zusammenfassend dar und ist Grundlage für die Umweltprüfung im Bebauungsplanverfahren. Teil des Beitrags sind die Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft, Ermittlung der Umweltauswirkungen und Darstellung von Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Eingriffsbilanzierung und Ermittlung der Kompensationsbedarfe und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die vorliegende Fassung zum Feststellungsbeschluss ersetzt die im Rahmen der erneuten, eingeschränkten und verkürzten Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. I