Beschreibung
Mit der Planaufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 ist beabsichtigt, das Plangebiet als Wohn- und Gewerbestandort mit einer weiterführenden Schule und einem Sportplatz sowie weiteren zugehörigen sozialen und kulturellen Nutzungen für die Entstehung eines lebendigen, gemischt genutzten Quartiers planungsrechtlich zu sichern. Im Rahmen der vorliegenden Lärmtechnischen Untersuchung (LTU) werden die Verkehrs-, Gewerbe- und Sportanlagenlärmimmissionen für die Nutzungen innerhalb des Plangebietes sowie für die benachbarte vorhandene Bebauung ermittelt und beurteilt. Die letzten Aktualisierungen vom Februar und Mai 2024 umfassen insbesondere die Neuberechnung der Verkehrslärmimmissionen auf Basis aktueller Verkehrszahlen für die B73 (Cuxhavener Straße). Dabei wird auch geprüft, inwieweit die geplanten Straßenbaumaßnahmen zu Ansprüchen auf Maßnahmen der Lärmvorsorge führen können.