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Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 55 2. Änderung Hamburg

Veröffentlichende Stelle

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Veröffentlichungsdatum

18.10.2022

Beschreibung

Das Gesetz über den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 55 vom 21. Mai 198O mit der Änderung vom 3. Juli 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt J9S0 Seite 60, 1990 Seite 148, 1993 Seite 59) wird wie folgt geändert: 1. Die anliegende ¿Anlage zur Zweiten Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Neugraben- Fischbek 55 wird dem Gesetz hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 4 angefügt: "4. Für die in der Anlage schraffiert dargestellten Gewerbegebiete südlich Cuxhavener Straße ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt 3 Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), maßgebend. In diesen Gebieten sind gewerbliche-Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig; Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen. Auf der mit ¿A" bezeichneten Fläche wird eine Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Im übrigen bleiben die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen der Gewerbegebiete bestehen."

Schlagwörter

Baugesetzbuch BauGB , Bauleitplanung, Baunutzungsverordnung BauNVO , Bebauungsplan, Geoinformation, PLIS, Raumbezogene Information, Öffentliche Pläne