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Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 55 2. Änderung Hamburg

Veröffentlichende Stelle

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Veröffentlichungsdatum

17.05.2019

Beschreibung

Das Gesetz über den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 55 vom 21. Mai 198O mit der Änderung vom 3. Juli 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt J9S0 Seite 60, 1990 Seite 148, 1993 Seite 59) wird wie folgt geändert: 1. Die anliegende ¿Anlage zur Zweiten Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Neugraben- Fischbek 55 wird dem Gesetz hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 4 angefügt: "4. Für die in der Anlage schraffiert dargestellten Gewerbegebiete südlich Cuxhavener Straße ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt 3 Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), maßgebend. In diesen Gebieten sind gewerbliche-Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig; Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen. Auf der mit ¿A" bezeichneten Fläche wird eine Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Im übrigen bleiben die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen der Gewerbegebiete bestehen."

Schlagwörter

Bauleitplanung, Bebauungsplan, Bodennutzung, Geoinformation, PLIS, Raumbezogene Information, Öffentliche Pläne