Beschreibung
In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Neugraben- Fischbek 55 vom 21. Mai 1980 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 60) wird folgende Nummer 4 angefügt: "4. In den Gewerbegebieten werden Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, ausgeschlossen."