Beschreibung
Der Bebauungsplan Langenhorn 23 für den Geltungsbereich östlich Tangstedter Landstraße zwischen den Straßen Hartmannsau und Herzmoorwende (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Tangstedter Landstraße-Nordgrenze des Flurstücks 1764, über das Flurstück 1768, Ostgrenze des Flurstücks 1768 der Gemarkung Langenhorn-Harnacksweg-Ostgrenze des Flurstücks 1771 der Gemarkung Langenhorn-Hartmannsau.