Beschreibung
Der Bebauungsplan Bergdorf 98 für den Geltungsbereich des ehemaligen Güterbahnhofs westlich des Weidenbaumswegs wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Weidenbaumsweg - Südwestgrenze des Flurstücks 1160 - Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 7123 - Südwestgrenzen der Flurstücke 7025 und 7023 - Südost- und Westgrenze des Flurstücks 421 - West- und Nordgrenze des Flurstücks 7123 - Nordgrenze des Flurstücks 436 - Nordgrenze des Flurstücks 2035.