Transparenzportal

Aussenansicht des Staatsarchivs Hamburg

Transparenzportal Hamburg

Bauschutzbereich § 12 LuftVG Hamburg

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI)

Veröffentlichungsdatum

22.11.2021

Beschreibung

Kartendarstellung des Datensatzes

Der Bauschutzbereich gem. § 12 LuftVG stellt den Bereich dar, in dessen Bereich in der Umgebung eines Flughafens für die Errichtung von permanentem (Bauwerken, Masten etc.) bzw. temporären (Kräne) eine Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde einzuholen ist.

Schlagwörter

Bauschutz, Bauwerk, Behörde, Bewirtschaftungsgebiete Schutzgebiete geregelte Ge, Flughafen, Genehmigung, Geodaten, Hamburgisches Transparenzgesetz HmbTG , Luftfahrtgesetz, Wirtschaft, Öffentliche Verwaltung