Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI)
Veröffentlichungsdatum
03.11.2025
Beschreibung
Der Bauschutzbereich gem. § 12 LuftVG stellt den Bereich dar, in dessen Bereich in der Umgebung eines Flughafens für die Errichtung von permanentem (Bauwerken, Masten etc.) bzw. temporären (Kräne) eine Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde einzuholen ist.