Bauprüfdienst (BPD) 2017-2 Zu prüfende Rechtsbereiche im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Veröffentlichungsdatum
18.01.2017
Schlagwörter
Behörden,
§ 62 HBauO,
§ 70,
§ 72