Anwendung von Artikel 18, 19 und 22 des Abkommens vom 19. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
Veröffentlichende Stelle
Finanzbehörde - Steuerverwaltung
Veröffentlichungsdatum
24.04.2015