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Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Münzen aus Edelmetallen ab dem 1. Januar 2014; Vereinfachungsregelung in Rz. 174 des BMF-Schreibens vom 5. August 2004, IV B 7 - S 7220 - 46/04, BStBl I S. 638

Veröffentlichende Stelle

Finanzbehörde - Steuerverwaltung

Veröffentlichungsdatum

19.05.2015

Beschreibung

Mit dem BMF-Schreiben gibt das Bundesministerium der Finanzen bekannt, dass die Steuerermäßigung für Münzen aus Edelmetallen ab dem 1. Januar 2014 gesetzlich auf den Bereich der Einfuhrumsatzsteuer beschränkt wurde. Das Bundesministerium der Finanzen wird daher die Veröffentlichung des jährlichen BMF-Schreibens im Bundessteuerblatt einstellen. Gleichwohl soll die bestehende Vereinfachungsregelung für Fälle der Einfuhr fortgeführt werden. Die für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer zuständigen Dienststellen der Zollverwaltung sollen über deren interne Informationskanäle über die maßgeblichen Gold- und Silberpreise informiert werden. Eine allgemeine Bekanntmachung ist nicht vorgesehen. Hinweis: das jeweilige BMF-Schreiben, das sich nun nur noch an die zuständigen Dienststellen der Zollverwaltung richtet, wurde für die Jahre 2014 und 2015 entgegen dieser Ankündigung auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (Startseite / Themen / Steuern / Steuerarten / Umsatzsteuer / BMF-Schreiben / Allgemeines) zum Herunterladen bereitgestellt.

Schlagwörter

Einfuhr, Goldpreis, Silberpreis, Steuerermäßigung, Umsatzsteuer, BMF-Schreiben