Beschreibung
Mit Schreiben vom 10. November 2015 hat das Bundesministerium der Finanzen ein Anwendungsschreiben im Zusammenhang mit den von der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch an die obersten Finanzbehörden der Länder übersandt. Die von Deutschland geschlossenen Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch (Tax Information Exchange Agreement - TIEA) bieten die Möglichkeit, behördliche Unterstützung durch Informationsaustausch auf Ersuchen im Einzelfall für Zwecke des Besteuerungsverfahrens oder des Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens in Anspruch zu nehmen.