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Anweisung LGV 02/2025 über die Einmessung von Gebäuden zum Nachweis im Liegenschaftskataster (Anweisung Gebäudeeinmessung) mit 5 Anlagen, Stand: 12.03.2025.

Veröffentlichende Stelle

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Veröffentlichungsdatum

20.05.2025

Beschreibung

Die Einmessungspflicht für Gebäude ist in § 5 des Hamburgischen Vermessungsgesetzes (HmbVermG) in der jeweils geltenden Fassung verankert. Sie entsteht mit der Fertigstellung eines neuen oder in seinem Grundriss veränderten Gebäudes. Neben der Anpassung an die GeoInfoDok 7.1 der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) wurde erstmalig die Einmessung von Gebäuden durch stereophotogrammetrische Auswertung von Luftbilddaten aus Flugzeugbefliegungen mit aufgenommen.

Schlagwörter

Anweisung, Gebäudeeinmessung, Liegenschaftskataster