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Anordnung zur Bestimmung von Organisationseinheiten für den Betrieb interner Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Veröffentlichungsdatum

23.11.2023

Beschreibung

Niederschrift 10.10.2023 Anordnung zur Bestimmung von Organisationseinheiten für den Betrieb interner Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz in der unmittelbaren Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg

Schlagwörter

Hinweisgeberschutzgesetz Niederschrift Senat interne Meldestellen