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Änderung von Werbeanlagen: 2x Werbung in vorhandene Pylone integrieren (je zweiseitig), Errichtung von 2 Logo-Eingangselementen mit aufmontierten selbstleuchtenden Einzelbuchstaben, 1 umlaufenden Attika, 1 um die Ecke laufende Fensterfolierung mit davor montiertem selbstleuchtenden Logo-Element und Einzelbuchstaben sowie 1 selbstleuchtenden Werberahmen

Veröffentlichende Stelle

Bezirksamt Hamburg-Mitte - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung

Veröffentlichungsdatum

03.04.2024

Schlagwörter

Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Bezirk Hamburg-Mitte, Genehmigung nach HBauO