Änderung von Werbeanlagen: 2x Werbung in vorhandene Pylone integrieren (je zweiseitig), Errichtung von 2 Logo-Eingangselementen mit aufmontierten selbstleuchtenden Einzelbuchstaben, 1 umlaufenden Attika, 1 um die Ecke laufende Fensterfolierung mit davor montiertem selbstleuchtenden Logo-Element und Einzelbuchstaben sowie 1 selbstleuchtenden Werberahmen
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung
Veröffentlichungsdatum
03.04.2024
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Bezirk Hamburg-Mitte,
Genehmigung nach HBauO