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Änderung des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Hamburgisches Passivraucherschutzgesetz - HmbPSchG)

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

23.08.2024

Beschreibung

Drittes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes vom 11. Juli 2007 (HmbGVBl. S. 211), zuletzt geändert am 12. Dezember 2017 (HmbGVBl. S. 386, 388); Anpassung und Konkretisierung der landesrechtlichen Vorschriften des Passivraucherschutzes wegen Einführung des Cannabisgesetzes; Einfügung § 2: Erweiterung des bestehenden Rauchverbots und Untersagung des Verzehrs von mitgebrachten Speisen; Änderung § 4: Verdeutlichung der Pflichten der Verantwortlichen; Änderung § 5: Erhöhung der Bußgeldobergrenzen; Änderung § 6: Auslaufen der Berichtspflicht

Schlagwörter

Drucksache, Gastronomie, Gesetzentwurf, Gesundheitsschutz, Rauchen