Beschreibung
Gesetz zur Änderung der Hamburgischen Bauordnung vom 06.01.2025 (HmbGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes zur Änderung von Gesetzen und Verordnungen aus Anlass des Neuerlasses der Hamburgischen Bauordnung am 18.11.2025 (HmbGVBl. S. 679); Einfügung § 63 Absatz 3 Satz 6: Zwei-Wochen-Frist für den Eintritt der Rechtsfolgen; Neufassung § 64 Absatz 1: redaktionelle Anpassungen; Änderung § 67 Absatz 2 Satz 1: Antrags- und Begründungserfordernis für alle Abweichungs-, Ausnahme- und Befreiungstatbestände bauplanungsrechtlicher Art; Einfügung § 69 Absatz 1 Satz 3: Klarstellung des Bezugs auf bundesrechtlich bestimmte Fristen zur Zustimmung der Gemeinde; Ergänzung § 70 Absatz 3 Satz 1: Erfordernis der Beteiligung der Nachbarn auch bei Abweichungen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches