Anbringung von 3 selbstleuchtenden Schriftzügen auf der Fassade, 2 selbstleuchtenden Broschen 80 cm hinter den Schaufenstern, 3 unbeleuchteten Logos an den inneren Schaufensterleibungen, 2 vollflächig hinterleuchteten Werbebeklebungen 80 cm hinter den Schaufenstern
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung
Veröffentlichungsdatum
02.06.2020
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Bezirk Hamburg-Mitte,
Genehmigung nach HBauO