Anbringung einer Werbeanlage an der Stätte der Leistung.
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung und Hochbau - Referat Genehmigungen
Veröffentlichungsdatum
31.05.2016
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Genehmigung nach HBauO