Anbringen von Werbeanlagen an der Stätte der Leistung (1x Eingangstransparent beleuchtet, 2x doppelseitiges Kakemono unbeleuchtet, 2x Glastürfolierung, 2x Kantblende unbeleuchtet)
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung
Veröffentlichungsdatum
24.11.2020
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Bezirk Hamburg-Mitte,
Genehmigung nach HBauO