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Anbringen von Werbeanlagen an der Stätte der Leistung (1x Eingangstransparent beleuchtet, 2x doppelseitiges Kakemono unbeleuchtet, 2x Glastürfolierung, 2x Kantblende unbeleuchtet)

Veröffentlichende Stelle

Bezirksamt Hamburg-Mitte - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung

Veröffentlichungsdatum

24.11.2020

Schlagwörter

Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Bezirk Hamburg-Mitte, Genehmigung nach HBauO