Anbau eines Honigschleuderraums an das vorhandene Bienenhaus und Abbruch des Wintergartens am Bienenhaus im Erhaltungsbereich nach § 172 BauGB [0 WE]
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Veröffentlichungsdatum
05.12.2018
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Bezirk Wandsbek,
Genehmigung nach HBauO,
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO