Allgemeinverfügung (§ 367 Absatz 2b, § 172 Absatz 3 AO) zur Zurückweisung der Einsprüche und Änderungsanträge zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes
gemäß § 238 Absatz 1 Satz 1 AO
Veröffentlichende Stelle
Finanzbehörde - Steuerverwaltung
Veröffentlichungsdatum
02.02.2016
Beschreibung
Verwaltungsakt der obersten Finanzbehörden der Länder
Schlagwörter
Allgemeinverfügung