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Allgemeinverfügung (§ 367 Absatz 2b, § 172 Absatz 3 AO) zur Zurückweisung der Einsprüche und Änderungsanträge zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes gemäß § 238 Absatz 1 Satz 1 AO

Veröffentlichende Stelle

Finanzbehörde - Steuerverwaltung

Veröffentlichungsdatum

02.02.2016

Beschreibung

Verwaltungsakt der obersten Finanzbehörden der Länder

Schlagwörter

Allgemeinverfügung