Änderung der Alarmierungsart in der Tiefgarage als Signalalarm statt Sprachausgabe
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung und Hochbau - Referat Genehmigungen
Veröffentlichungsdatum
19.04.2017
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Genehmigung nach HBauO