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Abwendungsvereinbarung Kulemannstieg 29_01.10.2025

Veröffentlichende Stelle

Bezirksamt Eimsbüttel

Veröffentlichungsdatum

14.10.2025

Beschreibung

Mit der Abwendungsvereinbarung wurde die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB abgewendet. Der Käufer verpflichtet sich, das Grundstück entsprechend der städtebaulichen Ziele der FHH zu nutzen und zu entwickeln.

Schlagwörter

Abwendungsvereinbarung, Bezirk Eimsbüttel, Gewerbegebiete, Vorkaufsrecht, Vorkaufsrechtsverordnung