Transparenzportal

Aussenansicht des Staatsarchivs Hamburg

Transparenzportal Hamburg

Abwendungsvereinbarung Holsteiner Chaussee 198 (01.09.2025)

Veröffentlichende Stelle

Bezirksamt Eimsbüttel

Veröffentlichungsdatum

25.09.2025

Beschreibung

Mit der Abwendungsvereinbarung wurde die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Abwendung. Die Projektentwicklerin verpflichtet sich, das Grundstück entsprechend der städtebaulichen Ziele der FHH zu bebauen und zu nutzen.

Schlagwörter

Abwendung, Abwendungsvereinbarung, Bezirk Eimsbüttel, Magistralen, Magistralenentwicklung, Vorkaufsrecht, Vorkaufsrechtsverordnung