Abwendungsvereinbarung Holsteiner Chaussee 198 (01.09.2025)
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Eimsbüttel
Veröffentlichungsdatum
25.09.2025
Beschreibung
Mit der Abwendungsvereinbarung wurde die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Abwendung. Die Projektentwicklerin verpflichtet sich, das Grundstück entsprechend der städtebaulichen Ziele der FHH zu bebauen und zu nutzen.
Schlagwörter
Abwendung,
Abwendungsvereinbarung,
Bezirk Eimsbüttel,
Magistralen,
Magistralenentwicklung,
Vorkaufsrecht,
Vorkaufsrechtsverordnung