Beschreibung
Das BMF-Schreiben regelt, in welchen Fällen eine Abstandnahme vom Einbehalt der Kapitalertragsteuer bei Stiftungen der Kommunen aus sachlicher Billigkeit möglich ist.
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Das BMF-Schreiben regelt, in welchen Fällen eine Abstandnahme vom Einbehalt der Kapitalertragsteuer bei Stiftungen der Kommunen aus sachlicher Billigkeit möglich ist.