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Abschluss des Staatsvertrages über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

26.04.2016

Beschreibung

Gesetz über den Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung; Art. 1: Zustimmung zum Staatsvertrag; Art. 2: Teilnahme am Serviceverfahren; Möglichkeit der Unterstützung der Hochschulen bei ihren Auswahl- und Zulassungsverfahren durch die Stiftung für Hochschulzulassung; Art. 3: Auswahlverfahren der Hochschule; Art. 4: Kapazitätsneutrale Mittel; Art. 5: Verordnungsermächtigungen; Art. 6: Außerkrafttreten des Staatsvertrags vom 17.02.2009; Anlage: Text des Staatsvertrags über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung

Schlagwörter

Drucksache, Gesetzentwurf, Hochschulrecht, Hochschulwesen, Hochschulzulassung, Staatsvertrag, Stiftung