Beschreibung
Gesetz über den Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung; Art. 1: Zustimmung zum Staatsvertrag; Art. 2: Teilnahme am Serviceverfahren; Möglichkeit der Unterstützung der Hochschulen bei ihren Auswahl- und Zulassungsverfahren durch die Stiftung für Hochschulzulassung; Art. 3: Auswahlverfahren der Hochschule; Art. 4: Kapazitätsneutrale Mittel; Art. 5: Verordnungsermächtigungen; Art. 6: Außerkrafttreten des Staatsvertrags vom 17.02.2009; Anlage: Text des Staatsvertrags über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung