Abkommen zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über das auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Glasmoor anzuwendende Recht
Veröffentlichende Stelle
Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg
Veröffentlichungsdatum
15.09.2017
Beschreibung
Anwendung der hamburgischen Vorschriften zum Strafvollzug in der Justizvollzugsanstalt Glasmoor; Gesetz zum Abkommen zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über das auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Glasmoor anzuwendende Recht; Text des Abkommens
Schlagwörter
Drucksache,
Gesetzentwurf,
Justizbediensteter,
Justizvollzug,
Justizvollzugsanstalt,
Schleswig-Holstein,
Strafvollzug,
Vertrag