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Abkommen zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über das auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Glasmoor anzuwendende Recht

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

15.09.2017

Beschreibung

Anwendung der hamburgischen Vorschriften zum Strafvollzug in der Justizvollzugsanstalt Glasmoor; Gesetz zum Abkommen zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über das auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Glasmoor anzuwendende Recht; Text des Abkommens

Schlagwörter

Drucksache, Gesetzentwurf, Justizbediensteter, Justizvollzug, Justizvollzugsanstalt, Schleswig-Holstein, Strafvollzug, Vertrag