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Abfallverbrennungsanlagen Hamburg (Historisch)

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Umwelt und Energie (BUE), Immissionsschutz und Abfallwirtschaft (I)

Veröffentlichungsdatum

07.11.2019

Beschreibung

Abfallverbrennungsanlagen sind ortsfest errichtete und betriebene Anlagen zur thermischen Behandlung von Abfällen. Sie werden nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt und genehmigt. Die gesetzlichen Anforderungen sind in Deutschland in der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV) enthalten. Dieser Datensatz ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt. Die aktuellen Daten sind im Datensatz "Genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG-Anlagen Hamburg)" enthalten.

Schlagwörter

Abfall, Betriebliche Umweltinformation, Betrieblicher Umweltschutz, Entsorgung, Geodaten, Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste