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Abfallverbrennungsanlagen Hamburg

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Umwelt und Energie (BUE), Amt für Immissionsschutz und Betriebe

Veröffentlichungsdatum

01.09.2014

Beschreibung

Symbol für HMDK-Eintrag

Abfallverbrennungsanlagen sind ortsfest errichtete und betriebene Anlagen zur thermischen Behandlung von Abfällen. Sie werden nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt und genehmigt. Die gesetzlichen Anforderungen sind in Deutschland in der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen ¿ 17. BImSchV) enthalten.

Schlagwörter

Abfall, Betriebliche Umweltinformation, Betrieblicher Umweltschutz, Entsorgung, Geodaten, Utility and governmental services, inspireidentifiziert