Beschreibung
Abfallverbrennungsanlagen sind ortsfest errichtete und betriebene Anlagen zur thermischen Behandlung von Abfällen. Sie werden nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt und genehmigt. Die gesetzlichen Anforderungen sind in Deutschland in der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen ¿ 17. BImSchV) enthalten.