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Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

20.10.2023

Beschreibung

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank; Anlage: Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank vom 24. Mai 1976 (HmbGVBl. S. 139), zuletzt geändert durch Art. 5 Fünftes Gesetz zur Neuregelung des Glücksspielwesens vom 17.2.2021 (HmbGVBl. S. 75, 77); Art 1: § 3 Änderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage für die Spielbankabgabe, Einfügen eines neuen Absatzes 3 sowie Umbenennung der Absätze 3 und 4 in Absätze 4 und 5; § 5 Schaffung der Voraussetzungen für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Steueraufsicht; § 6 Absatz 2b gesetzliche Grundlage für eine optisch-elektronische Überwachung des manuellen Spiels; Art. 2: Inkrafttreten der Änderungen mit Wirkung vom 1. Januar 2024

Schlagwörter

Abgabe, Abgaben, Drucksache, Gesetzentwurf, Glücksspiel, Spielbank, Steuer, Troncabgabe