Nutzungsänderung - Raum 1 und Raum 2 (Ausstellung, Vortrag, Tagung, Feiern, Firmenpräsentationen, Lesungen, Kleinkunstaufführungen, Pressekonferenzen, Eventveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen, Theater, Showveranstaltungen ) für insgesamt max. 199 Besucher
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung und Hochbau - Referat Genehmigungen
Veröffentlichungsdatum
30.03.2016
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Genehmigung nach HBauO