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5. VermBG – Frist zur Übermittlung der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung, Härtefallregelung

Veröffentlichende Stelle

Finanzbehörde - Steuerverwaltung

Veröffentlichungsdatum

02.05.2018

Beschreibung

BMF-Schreiben Ausnahmeregelung erstmalige Übermittlung elektronischer Datensatz 5. VermBG; Härtefallregelung bei Arbeitgebern bis zu 100 rbeitnehmern möglich.

Schlagwörter

5. VermBG Übermittlung elektronischer Datensatz zum 31.08.2018 Härtefallregelung