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§ 3 Nr. 64 EStG -Steuerbefreiung der Kaufkraftzuschläge, Stand 01.10.2014. Bekanntmachung über die Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs vom 14. Oktober 2014

Veröffentlichende Stelle

Finanzbehörde - Steuerverwaltung

Veröffentlichungsdatum

15.05.2015

Beschreibung

Steuerbefreiung der Kaufkraftzuschläge mit Wirkung ab 01.10.2014 Bekanntmachung über die Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs vom 14. Oktober 2014 - IV C 5 - S 2341/14/10001 -. Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt.