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2. Änderungsvereinbarung S-Bahn Verkehrsvertrag (Fahrzeugbeschaffungsoptionen)

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Veröffentlichungsdatum

08.02.2019

Beschreibung

Die Optionen für die Auftraggeber nach §§ 4b und c Verkehrsvertrag (VV) für die Fahrzeugbeschaffung enden im Verlauf des Jahres 2018. Ebenso laufen die korrespondierenden Optionen der S-Bahn Hamburg GmbH beim Fahrzeughersteller aus. Die den Optionen zugrunde liegenden Infrastrukturausbauprojekte haben sich verzögert. Der Bedarf für Fahrzeugbeschaffungsoptionen besteht aber fort. Eine Entscheidung der Auftraggeber darüber, ob die Optionen gezogen werden können, konnte noch nicht getroffen werden. Um die Vorteile aus der ursprünglichen Beschaffung der Fahrzeuge im Wettbewerb für die Auftraggeber zu sichern, vereinbaren die Vertragspartner, den Auftraggebern für einen längeren Zeitraum als bisher kontrahiert zu ermöglichen, zusätzlichen Fahrzeugbedarf im Hamburger S-Bahn-Netz zu decken. Die entsprechenden Optionen muss sich der Auftragnehmer wiederum vom Hersteller einräumen lassen.

Schlagwörter

Fristverlängerung, Optionsfahrzeuge, S-Bahn, S-Bahn Verkehrsvertrag 2018-2033, S21, S4