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7916 Suchergebnisse für "*"

Reallöhne um 4,1 Prozent gestiegen

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Vergabe erweiterte Rohbauarbeiten Finanzbehörde am Gänsemarkt

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Vergabe Brandschutz- / Schottsysteme_GV_JAHH Jugendanstalt Hamburg

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Datensatz 15.09.2026

Vergabe Starkstrom DZS

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Der Bauschutzbereich gem. § 12 LuftVG stellt den Bereich dar, in dessen Bereich in der Umgebung eines Flughafens für die Errichtung von permanentem (Bauwerken, Masten etc.) bzw. temporären (Kräne) eine Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde einzuholen ist.

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Der Datensatz zeigt detaillierte Luftbilder (Digitale Orthophotos - DOP), die während der unbelaubten Jahreszeit in Hamburg aufgenommen worden sind. Mit einer Auflösung von 0,20m - 0,30m eine beeindruckende Detailgenauigkeit. Woher kommen die Daten? Die hier enthaltenen Daten wurden mit Multispektral-Sensoriken (RGBI) sowohl via Flugzeug, als auch Satellit aufgenommen. Entsprechend variieren einzelne Parameter - für nähere Infos stehen im Downloadbereich Informationen bereit. Die Zusammenführung der Daten in einer Zeitreihe ermöglicht es, Entwicklungen im urbanen Landschaftsbild zu identifizieren und über einen Zeitraum hinweg zu beobachten: -Wie viele Gebäude gibt es? (#Detektion) -Wo entstehen versiegelte Flächen? (#Change Detection) -Wie steht es um die Vegetation? (#Monitoring) Wie das funktioniert? DOP bieten die vorteilhafte Eigenschaft, dass sie wie eine Karte verwendet werden können. Strukturen werden lagerichtig, an Ort und Stelle, dargestellt. Bei Einbindung in Geoinformationssysteme können geometrische Informationen (Maße) und auch spektrale Informationen (RGBI-Werte) abgegriffen und für Analysen verwendet werden. Digitale Orthophotos zählen damit zu den unverzichtbaren Werkzeugen der Erdbeobachtung. Die Daten sind ideal für Anwendungen in der Stadt- und Verkehrsplanung, Umweltbeobachtung und auch als Trainingsdaten für KI geeignet.

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Soziale Erhaltungsverordnung nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Umwandlungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 4 BauGB Die Karte zeigt Gebiete einer bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg. Der Verfahrensstand der Gebiete (im Aufstellungsverfahren, in Kraft) ist gekennzeichnet. In Gebieten mit einer rechtskräftigen Sozialen Erhaltungsverordnung gilt automatisch die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Aktuell sind Soziale Erhaltungsverordnungen für folgende Bereiche erlassen worden: - Südliche Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Nördliche Neustadt (Bezirk Hamburg-Mitte), - Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld-Süd, das Schanzenviertel und das Osterkirchenviertel (Bezirk Altona), - Eimsbüttel-Süd und Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd (Bezirk Eimsbüttel), - Eilbek (Bezirk Wandsbek), - Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt (Bezirk Hamburg-Nord). Zur Zeit befindet sich keine Soziale Erhaltungsverordnungen im Aufstellungsverfahren. Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Verdrängung der Wohnbevölkerung soll verhindert werden, um nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Als Voraussetzungen dazu sind die konkrete Sozialstruktur der Wohnbevölkerung als auch die städtebaulichen Auswirkungen der befürchteten Verdrängung zu bewerten. Die Schutzwirkung einer Sozialen Erhaltungsverordnung besteht darin, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets einer Sozialen Erhaltungsverordnung zusätzlich geprüft werden müssen, ob sie die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem Gebiet gefährden. Zu diesen Maßnahmen zählen der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume. In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gilt auch die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Mit dem Ziel, einer im Zuge der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vermuteten Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzuwirken, sind damit Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Quartieren genehmigungspflichtig. Auch das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB kann durch die Stadt ausgeübt werden, wenn in einem Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung ein Grunderwerb stattfindet, bei dem die Annahme einer spekulativen Absicht begründet ist. Es sei denn, der ursprüngliche Käufer des Grundstücks verpflichtet sich vertraglich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung. Weitere Informationen: www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen

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Bruchkanten definieren Unterbrechungen des kontinuierlichen Verlaufs einer Geländeoberfläche (z.B. Böschungen, Stützmauern). 2008 wurden für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne das Gebiet des hamburgischen Wattenmeeres) Bruchkanten photogrammetrisch ausgewertet. Mit Vorlage der Luftbilder aus den jährlich durchgeführten Frühjahrsbildflügen wurden und werden die Bruchkanten turnusmäßig geprüft und fortgeführt. Die Bruchkanten spiegeln die räumlichen Geländeverhältnisse der Freien und Hansestadt Hamburg aus individueller Sicht des LGV wieder. Die Daten liegen im Lagestatus 310 (ETRS89/UTM) vor, mit Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN), gemäß DE_DHHN2016_NH. Hinweis: Die Bruchkanten werden nicht flächendeckend fortgeführt. In Bereichen von Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten, ist die Genauigkeit geringer.

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Nutzungsbedingungen Erdwärmebrunnenanlagen Die Karte der Nutzungsbedingungen zeigt die Bereiche mit Einschränkungen für die Errichtung von Erdwärmebrunnenanlagen zur Erdwärmenutzung auf. Aus Gründen des vorbeugenden Grundwasser- und Bodenschutzes ist die Nutzung von Erdwärme in bestimmten Bereichen von Hamburg nicht oder nur mit Einschränkungen zulässig. Die jeweils geltenden Einschränkungen werden in der Wasserrechtlichen Erlaubnis bzw. in Wasserschutzgebieten in sogenannten Befreiungen festgeschrieben.

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Nutzungsbedingungen Erdwärmekollektoren Die Karte der Nutzungsbedingungen zeigt die Bereiche mit Einschränkungen für die Errichtung von Erdwärmekollektoren auf. Aus Gründen des vorbeugenden Grundwasser- und Bodenschutzes ist die Nutzung von Erdwärme in bestimmten Bereichen von Hamburg nicht oder nur mit Einschränkungen zulässig. Die jeweils geltenden Einschränkungen werden in der Wasserrechtlichen Erlaubnis bzw. in Wasserschutzgebieten in sogenannten Befreiungen festgeschrieben.

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Datensatz 08.09.2026

Straßenbaumkataster Hamburg

Das Straßenbaumkataster umfasst die flächendeckende Darstellung der Bäume auf öffentlichen Straßenflurstücken als Grundlage der Baumkontrollen zur Verkehrssicherheit und der Planung. Wesentliche Datenfelder sind: Standort, Gattung/Art, Pflanzjahr, Kronenumfang, Stammdurchmesser, biologische Parameter und Schadensmerkmale. Die schnelle grafische Visualisierung der Baumstandorte und Hintergrundkarten leistet eine integrierte GIS-Komponente. Die Sachdaten liegen in einer SQL Server- Datenbank vor. Erfasst wird im Rahmen fortlaufender Vermessungsgänge und Aktualisierungen. Die Fortschreibungen erfolgen auch im Rahmen der vorgeschriebenen Baumkontrollen zur Verkehrssicherheit. Das - Online-Straßenbaumkataster - umfasst die flächendeckende Darstellung der Bäume auf öffentlichen Straßenflurstücken mit wesentlichen Stammattributen sowie die Daten der Hamburger Port Authority, die in einer eigenen Datenbank gespeichert werden. Jedem Baum sind die folgenden Datenfelder zugeordnet: Standort, Gattung/Art, Pflanzjahr, Kronendurchmesser und Stammumfang. Diese im Rahmen regelmäßiger Baumkontrollen erfassten Daten werden für das Internet jährlich mit Stand 1. Januar aktualisiert. Sie stehen als WMS- u. WFS-Dienst sowie im Format GML als Download zur Verfügung.

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Bekanntmachung einer Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts zu der Verordnung über den Bebauungsplan Niendorf 93 Vom 19. August 2026 Aus den Urteilen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2026 – 2 E 1/25.N, 2 E 2/25.N und 2 E 4/25.N –, die im Normenkontrollverfahren nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung zu der Verordnung über den Bebauungsplan Niendorf 93 vom 11. März 2024 (HmbGVBl. S. 67) ergangen sind, wird folgender Entscheidungssatz veröffentlicht: „Die Verordnung über den Bebauungsplan Niendorf 93 vom 11. März 2024 (HmbGVBl. S. 67) ist unwirksam.“ Diese Entscheidung ist nach § 47 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung allgemein verbindlich. Hamburg, den 19. August 2026. Das Bezirksamt Eimsbüttel Das Plangebiet wird begrenzt durch die Straßen Wendlohstraße - Joachim-Mähl-Straße - Paul-Sorge-Straße - Graf-Anton-Weg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318).

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Datensatz 07.09.2026

Hafenmessfahrten 2015 Hamburg

Achtung: Dieser Datensatz wird gelöscht. Möglicherweise stehen nicht mehr alle Funktionen vollumfänglich zur Verfügung. Die Daten sind zukünftig unter dem Datensatznamen „Hafenmessfahrten Hamburg“ zu finden. An der Elbe und im Hafen werden zusätzlich zum Betrieb der Messstationen mehrfach im Jahr mobile Messungen mit einem Messschiff durchgeführt. Im Jahr 2015 wurden drei Untersuchungen der Wasserqualität im Hamburger Elbeabschnitt vorgenommen. Die Fahrten wurden im Juni, Juli, und September November durchgeführt. Die Ergebnisse können hier in verschiedenen Karten angesehen werden.

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Datensatz 07.09.2026

Hafenmessfahrten 2016 Hamburg

Achtung: Dieser Datensatz wird gelöscht. Möglicherweise stehen nicht mehr alle Funktionen vollumfänglich zur Verfügung. Die Daten sind zukünftig unter dem Datensatznamen „Hafenmessfahrten Hamburg“ zu finden. An der Elbe und im Hafen werden zusätzlich zum Betrieb der Messstationen mehrfach im Jahr mobile Messungen mit einem Messschiff durchgeführt. Im Jahr 2016 wurden zwei Untersuchungen der Wasserqualität im Hamburger Elbeabschnitt vorgenommen. Die Fahrten wurden im April und August durchgeführt. Die Ergebnisse können hier in verschiedenen Karten angesehen werden. Hinweis: Die Karten sind noch in Bearbeitung werden aber zeitnah hier veröffentlicht.

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