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458 Suchergebnisse für "*"

Der Bauschutzbereich gem. § 12 LuftVG stellt den Bereich dar, in dessen Bereich in der Umgebung eines Flughafens für die Errichtung von permanentem (Bauwerken, Masten etc.) bzw. temporären (Kräne) eine Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde einzuholen ist.

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Die Stadtreinigung Hamburg führt den Winterdienst für den Radverkehr im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit auf einem ausgewählten Streckennetz durch, das durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende festgelegt wurde. Das Streckennetz besteht aus verschiedenen Radverkehrsanlagen wie z.B. baulich abgesetzte Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Protected Bike Lanes sowie Fahrradstraßen. Auf den übrigen Radverkehrsanlagen findet kein regelhafter Winterdienst durch die Stadtreinigung Hamburg statt. Die Anliegerinnen und Anlieger sind nicht zum Winterdienst auf ausschließlich dem Fahrradverkehr dienenden Flächen zuständig. Die SRH sichert bauliche Radwege gemäß den Vorgaben des Hamburgischen Wegegesetzes mit abstumpfenden Streumitteln, vorrangig feinkörniger Kies. Der Einsatz von Feuchtsalz bzw. Salz kann gemäß der gesetzlichen Regelung nur für Strecken auf Fahrbahnniveau erfolgen, wie z.B. Fahrradstraßen, Radfahr- und Schutzstreifen etc. Dies erfolgt überall dort, wo es betrieblich und logistisch möglich ist. Der Winterdienst erfolgt maschinell mit großen und kleinen Streufahrzeugen. Alle Strecken werden zweimalig und (soweit betrieblich möglich) auch durchgängig bearbeitet. Die Bearbeitung startet so frühzeitig, dass der 1. Bearbeitungsdurchgang vor Beginn des Berufsverkehrs bzw. der Hauptnutzungszeit durchgeführt wird. Neben den Radverkehrsanlagen ist die Stadtreinigung Hamburg für den Winterdienst auf Fahrbahnen verantwortlich. Es werden zunächst wichtige Hauptverkehrsstraßen, Strecken mit Buslinienverkehr bearbeitet. Danach werden die Verbindungsstrecken zwischen diesen Straßen gesichert.

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Es werden die Datensätze der Bezirksämter und der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, Amt für Familie zu bezirklichen und überregionalen Angeboten im Bereich der Familienbildung und -beratung, Erziehungsberatung, Frühen Hilfen, Beratung besonderer Zielgruppen im familiären Kontext beschrieben.

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Datensatz 26.08.2026

Verkehrszeichen Hamburg

Der Datensatz enthält Verkehrszeichen (VZ) nach den §§ 39 ff. der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der räumlichen und organisatorischen Zuständigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg. Hiervon ausgenommen sind a) temporäre VZ (z.B. Baustellen, Arbeitsstellen, saisonale Beschilderung), b) Fahrbahnmarkierungen, c) Einzelfälle, die aus bestimmten Gründen nicht erfasst wurden, sowie d) Beschilderungen, die keine Verkehrszeichen nach StVO darstellen. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten und haftet nicht für Ansprüche Dritter, insbesondere aus der gesetzlichen Haftpflicht, die durch oder infolge der Übernahme oder Verwendung der vorliegenden Geodaten entstehen. Aus der Veröffentlichung der Daten nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz entstehen keinerlei Ansprüche an die Rechtssicherheit der Daten. Der Datensatz beruht weitgehend auf einer Erfassung aus Befahrungsbildern aus dem Jahr 2023 mit punktuellen Aktualisierungen aus Befahrungsbildern des Jahres 2025 sowie Nachträgen aus aktuellen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen. Der Datensatz wird regelmäßig aktualisiert. Durch einen Klick auf den Fußpunkt des skizzierten Pfostens (nicht auf das Verkehrszeichen selbst) können weitere Informationen zu jedem Verkehrszeichen abgerufen werden. Durch die Häufung von Verkehrszeichen an manchen Standorten sind Überlagerungen in Einzelfällen unvermeidlich, zur präzisen Nutzung steht alternativ der WFS-Dienst zur Einbindung in eine GIS-Software zur Verfügung. Das Datenmodell sieht vor, dass an einem Standort mehrere VZ aufgestellt sein können. Die Reihenfolge ist im Feld Sortierung erkenntlich (Sortierung=1 ist das oberste Verkehrszeichen). Im Feld Azimut ist die Richtung des Verkehrszeichens mit einer Gradzahl angegeben (0°= Nord, 90°=Ost, 180°=Süd, 270°=West). Hierbei gilt die Blickrichtung des Betrachters auf die Vorderseite des Schildes. In der 2D-Visualisierung wird diese Richtung durch einen liegenden Pfosten angedeutet, eine 3D-Visualisierung ist in Vorbereitung. Angeordnete Verkehrszeichen werden als einzelne Objekte erfasst, unabhängig davon, ob im Straßenraum ein oder mehrere Objekte auf einer physischen Metalltafel sichtbar sind. Doppelseitige Beschilderung kann auf einer oder zwei physischen Tafeln angebracht sein und wird in beiden Fällen als doppelseitig erfasst. In einzelnen Fällen werden im Feld vz_nr, Nummern oder Kürzel verwendet, die nicht Teil des offiziellen VZ-Kataloges sind. Digitale Wechselverkehrszeichen nach §39 Absatz 4 der StVO werden mit der vz_nr „wvz“ erfasst, verdeckte Schilder im Bereich des Hochwasserschutzes mit „hws“. Bei Beschilderung, die über dem Straßenraum angebracht ist (z.B. an einer Verkehrszeichenbrücke), wird die Mitte jedes einzelnen Schildes georeferenziert, dadurch entstehen Objekte, die scheinbar auf der Straße aufgestellt sind. Bei wegweisender Beschilderung und Verkehrszeichen mit veränderlichen Texten (z.B. zeitliche Beschränkungen) sind diese Texte in den meisten Fällen im Feld variabler_text oder unter Zielrichtung (links, geradeaus, rechts) hinterlegt. Eine weitere Unterteilung (z.B. halbrechts) erfolgt nicht.

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Datensatz 26.08.2026

Bodenrichtwerte Hamburg

Bodenrichtwerte, bis 2008 lagetypisch, ab 2010 zonal, nach gezahlten Kaufpreisen flächendeckend für Hamburg vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt, seit 1973 in Form von Karten und in digitaler Form als Datenbank sowie im Internet unter www.geoportal-hamburg.de/boris. Als Downloaddateien stehen neben den BRW-Erläuterungen auch eine .csv Datei sowie eine .gml Datei zur Verfügung. Die .gml wird ab Stichtag 1.1.25 dem Bodenrichtwertmodell 3.0 entsprechen (vorher entsprach sie VBORIS).

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Die Schutzgebietsgrenzen des Nationalparks werden als Vektorkoordinaten gemäß Koordinatensystem EPSG::25832 bereitgestellt. Der Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer ist mit seinen 13.750 Hektar der kleinste der drei Wattenmeer-Nationalparks. Er wurde 1990 ausgewiesen, um die besonderen Naturschönheiten und den natürlichen Prozessen unter dem Motto "Natur Natur sein lassen" freien Lauf zu sichern. Mit der Anerkennung als Biosphärenreservat durch die UNESCO im Jahr 1992 gewann die naturverträgliche Ausrichtung der auf Teilen der Insel Neuwerk stattfindenden Nutzungen immer mehr an Bedeutung. Das UNESCO-Welterbe-Komitee hat am 27.06.2011 in Paris beschlossen, auch den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer als Teil des Weltnaturerbe Wattenmeer in die Liste der Welterbestätten der Menscheit einzuschreiben.

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Die Schutzgebietsgrenzen der Biosphärenreservate werden als Vektorkoordinaten gemäß Koordinatensystem EPSG:25832 bereitgestellt.

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Datensatz 20.08.2026

Modal Split Hamburg

Der wegebezogene Modal Split beschreibt die prozentuale Verteilung aller von Hamburgerinnen und Hamburgern zurückgelegten Wege auf die Verkehrsmodi „Motorisierter Individualverkehr (MIV)“, „Öffentlicher Personenverkehr (ÖV)“, „Radverkehr“ und „Fußverkehr". Der Datensatz enthält den wegebezogenen Modal Split für Hamburg für das Jahr 2023 gem. der Haushaltsbefragung „Mobilität in Deutschland (MiD) 2023“ (Hamburger Kurzbericht der Studie Mobilität in Deutschland 2023 - hamburg.de). Der Link zu dem Bericht befindet sich in den Verweisen. Die Auswertung erfolgte hier für die sieben Bezirke sowie sieben Stadtregionen. Die Einteilung nach Stadtregionen wurde gewählt, weil Bezirke sowohl städtische als auch ländliche Bereiche mit sehr unterschiedlichen Bevölkerungsdichten umfassen. Die Stadtregionen bilden die Mobilitätsvoraussetzungen besser ab.

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Ambulante Pflegedienste versorgen pflegebedürftige Personen in ihrer eigenen Häuslichkeit. Diese bieten in der Regel sowohl grundpflegerische Maßnahmen als auch behandlungspflegerische Maßnahmen an.

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Datensatz 18.08.2026

Baugenehmigungen pro Bezirk

Die seit 2011 erteilten Baugenehmigungen (pro Bezirk) im Überblick Weitere Informationen: www.hamburg.de/wohnungsbau

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Datensatz 18.08.2026

Fertiggestellte Wohnungen

Überblick über alle fertiggestellten Wohnungen (pro Stadtteil) aus dem Jahr 2013 Weitere Informationen: www.hamburg.de/wohnungsbau

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Das Fußverkehrsleitsystem der Freien und Hansestadt Hamburg dient der überwiegend touristischen Wegweisung für den Fußverkehr. Der Datensatz umfasst zwei Komponenten: die Standorte der Wegweiser (Pfeilwegweiser, Tabellenwegweiser/Stelen und Zwischenwegweiser) sowie die Gehachsen, also das dahinterliegende Wegenetz. Es handelt sich um ruhige und zum Gehen einladende Wege, die in der Regel abseits von Hauptverkehrsstraßen liegen. Wegweiser: Dargestellt sind die drei Wegweisertypen, die im Fußverkehrsleitsystem der Freien und Hansestadt Hamburg verwendet werden. Die Pfeilwegweiser bilden das Hauptelement des Fußverkehrsleitsystems. An Orten mit herausragender Bedeutung werden an ihrer Stelle Stelen eingesetzt. Zwischenwegweiser kommen im Ausnahmefall an engen oder unübersichtlichen Orten zum Einsatz.

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Der Datensatz enthält Informationen zu Projekten und Maßnahmen, die im Rahmen des Programmpakets „Verborgene Potenziale – Für ein lebendiges und resilientes Hamburger Zentrum“ der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) bis Ende 2025 laufend umgesetzt werden: - Standorte der Pilotprojekte - Standorte der Prototypen Wohnen und Urbane Produktion - Standort der zentralen Anlaufstelle der Innenstadtkoordination Ziel des durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) geförderten Projektes ist die Stärkung der Nutzungsvielfalt, um den Strukturwandel in der Innenstadt positiv zu unterstützen. In Form von Prototypen und Pilotprojekten werden neue Konzepte für die Zukunft der Hamburger Innenstadt entwickelt und modellhaft umgesetzt. Weiterführende Informationen zum Projekt sowie Veranstaltungshinweise finden Sie unter hamburg.de/verborgene-potenziale

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Datensatz 08.08.2026

Ruheinseln Hamburg

Ruheinseln - Diese Flächen sind keine Ruhigen Gebiete im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des §47d BImSchG. Da jedoch auch kleinere Flächen von der Bevölkerung genutzt werden um „Ruhe zu finden“, werden diese ergänzend gekennzeichnet. - Allgemein zugängliche Flächen - Gewichteter, mittlerer Tageslärmpegel LDEN < 65 dB(A) (jeweils betrachtet für Straßen- und Schienenverkehr) - Gewichteter, mittlerer Tageslärmpegel LDEN < 50 dB(A) (betrachtet für Flugverkehr) - Mindestgröße 5 ha

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Ruhige Gebiete (§ 47d BImSchG) - Abwägungsrelevant bei Bauleitverfahren nach Baugesetzbuch und Planverfahren nach sonstigem Planrecht - Allgemein zugängliche Flächen mit einer geringen Lärmbelastung - Gewichteter, mittlerer Tageslärmpegel LDen < 50 dB(A) (jeweils betrachtet für Straßen-, Schienen- und Flugverkehr) - Mindestgröße 50 ha

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Standorte von Windkraftanlagen in Hamburg

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Mit der Senatsdrucksache Nr. 96/1261 vom 23.09.1996 hat der Senat Regelungen zur Siedlungsplanung im fluglärmbelasteten Bereich des Flughafens Hamburg beschlossen. Darin werden zwei Bereiche mit unterschiedlichen Ausmaßen abgegrenzt, in denen jeweils unterschiedliche planerische Anforderungen an Wohnbauflächen und ähnlich schutzbedürftige Nutzungen im Fluglärmbereich bestimmt werden. Der Senatsbeschluss zur Siedlungsbeschränkung findet keine Anwendung im Baugenehmigungsverfahren, sondern beschränkt die Möglichkeiten zur Ausweisung neuer Wohngebiete. Im Siedlungsbeschränkungsbereich 1 können planungsrechtlich bestehende Wohngebiete in enger Orientierung an den prägenden Bestand gesichert werden. Im Bereich 2 können planungsrechtlich gesicherte Wohngebiete maßvoll arrondiert werden.

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Datensatz 07.08.2026

Wohnungsbauprojekte

Ausgewählte abgeschlossene Wohnungsbauprojekte werden mit einer kurzen Beschreibung und einem Bild vorgestellt. Die Informationen sind zudem mit einer Projektseite auf hamburg.de verlinkt. Hinweis: Im Datensatz verlinkte Fotos unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht nach Hamburgischem Transparenzgesetz und sind nicht Teil der freien Lizenz. Weitere Informationen: www.hamburg.de/wohnungsbau

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Datensatz 07.08.2026

Bebauungspläne Hamburg

Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus der Planzeichnung, dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen sowie einer Begründung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Die Begründungen sind dort ebenfalls als PDF-Dateien verfügbar. Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen erteilt das jeweilige zuständige Bezirksamt.

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Datensatz 07.08.2026

Plätze

Ausgewählte Hamburger Plätze sind mit Foto und Kurzinfos verknüpft sowie mit einem Link auf eine Hintergrundseite auf hamburg.de, auf der der Platz (Lage, Architektur, Besonderheiten, Bildergalerie etc.) ausführlich beschrieben wird. Hinweis: Im Datensatz verlinkte Fotos unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht nach Hamburgischem Transparenzgesetz und sind nicht Teil der freien Lizenz. Weitere Informationen: www.hamburg.de/oeffentliche-plaetze

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