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78515 Suchergebnisse für "*"

Tagesordnungspunkte: Öffentliche Fragestunde; Beschluss über die Tagesordnung; Aufkauf und Zwischennutzung aufgekaufter Immobilien an den Hochwasserschutzanlagen Abriss Haus am Allermöher Deich 95 (Referenten: Herr Klöpper (BUKEA) und Herr Winat (LSBG)); Hornkate Altengamme (Referent:in: Herr Klöpper (BUKEA), Frau Dr. Joss (BKM) und Herr Kröhn (BKM)); Fragen an die Verwaltung soweit zwecks Vorbereitung im Vorwege eingereicht - öffentlich; 21-1574 - Beschilderung des Marschbahndamms / 21-1574.01 - Beschilderung des Marschbahndamms; 21-2055 - Straßenränder nachhaltig befestigen und 21-2055.01- Straßenränder nachhaltig befestigen; Mitteilungen der Verwaltung; Ausstattung Badewacht am See Hinterm Horn; Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen VuM; Anruf-Sammel-Taxi Bergedorf - Vier- und Marschlande; Anträge; Ampelschaltung an der Kreuzung Brennerhof/ Andreas-Meyer-Straße anpassen (Verfasserin: CDU-Fraktion); Beleuchtung des Schulwegs an der Curslacker Schule (Verfasserin: CDU-Fraktion); Jede Kippe zählt - für eine saubere und gesunde Umwelt (Verfasserin: Fraktion GRÜNE Bergedorf); Verschiedenes; Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.04.2026, öffentlicher Teil;

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  • Politik und WahlenPolitik & Wahlen
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Tagesordnungspunkte: Öffentliche Fragestunde (Bürgerfragestunde) gem. § 23 GO; Beschluss über die Tagesordnung; Neuausschreibung der Ombudsstelle (Herr Pralle (Verband Kinder und Jugendarbeit Hamburg e.V.)); Stellungnahme zur geplanten Neuausschreibung der Ombudsstelle Hamburg (Verfasserin: Träger der offenen Kinder und Jugendarbeit); Zukunftsängste, hier: Berufliche Perspektiven Vortrag der Jugendberufsagentur - anschließende Disksussion (Jugendberufsagentur, Kreisschülerrat); Fragen an die Verwaltung; Berichte aus den Ausschüssen; Beschlussvorlagen; Verwendung von Rückflüssen der RZ Kinder- und Jugendarbeit; Mitteilung der Verwaltung; Vorbefassung zum Entwurf der Globalrichtlinie "Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in den Bezirken"; Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaften § 78 SGB VIII; Mitteilung der freien Träger; Verschiedenes; Niederschriften - öffentlich; Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der Sitzung vom 24.02.2026; Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der Sitzung vom 28.04.2026;

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  • Politik und WahlenPolitik & Wahlen
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Tagesordnungspunkte: Öffentliche Fragestunde; Beschluss über die Tagesordnung; Grundsteuer und Wohnlagenverzeichnis (Herr Schreyer (Behörde für Finanzen und Bezirke) Frau Reder (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) Herr Dr. Promann (Institut ALP)); Ist das Wohnlagenverzeichnis ausreichend für eine angemessene Berechnung der Grundsteuer in den Vier- und Marschlanden? (Verfasserin: SPD-Fraktion); Ist das Wohnlagenverzeichnis ausreichend für eine angemessene Berechnung der Grundsteuer in den Vier- und Marschlanden? - Nachfragen (Verfasserin: SPD-Fraktion); Stiftung Lebensraum Elbe (Herr Borggräfe); Fragen an die Verwaltung soweit zwecks Vorbereitung im Vorwege eingereicht - öffentlich; Mitteilungen der Verwaltung; Deutsche Glasfaser; Einrichtung eines Busshuttles für das Erdbeerfest; Anträge; Verschiedenes; Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.05.2026, öffentlicher Teil;

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  • Politik und WahlenPolitik & Wahlen
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Tagesordnungspunkte: Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen; Genehmigung der Niederschrift; Fragestunde im Regionalausschuss Stellingen/Eidelstedt; Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen; Entwicklung RISE-Fördergebiet Stellingen; Mitteilungen der/des Vorsitzenden; Mitteilungen der Verwaltung; Info über das Eröffnungsfest der Parkanlage und der Spielplätze Baumacker/Pflugacker am 05.05.2026 von 14.30 bis 16.30 Uhr ; Verschattungsmaßnahmen auf dem Stellinger Deckel – Ergebnis des Prüfauftrags zu Drs. 22-1198, 22-1437 und 22-1873; Anträge; Baumerhalt an der Kreuzung Holstenkamp/Große Bahnstraße für Umweltschutz, Klimafolgenanpassung, Klimaschutz und Stadtbild: Vorhaben E 53 Bezirksroute Große Bahnstraße; Zukunftsorientierte Umgestaltung der Eidelstedter Busanlage; Stellungnahme zur Erstverschickung zum Vorhaben E 53 Bezirksroute Große Bahnstraße; Verbesserungen im Basselweg prüfen; Verkehrssicherheit und Lärmschutz am Basselweg verbessern; Alternativantrag zu Drs. 22-1762 ; Basselweg zwischen Kieler Straße und Sportplatzring/Koppelstraße: Mehr Verkehrssicherheit und Prüfung weiterer Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung - Alternativantrag zu Drs. 22-1762; Planungen für die Verbesserung des ÖPNV-Angebots für Stellingen und Eidelstedt vorstellen; Barrierefreier Ausbau der HVV-Bushaltestelle Furtweg; Sondermittel für das Nachbarschaftsfest in der Stellinger „Linse; Verschiedenes;

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  • Politik und WahlenPolitik & Wahlen
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  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
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Dieser Dienst enthält als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst unterschiedliche Ebenen der Gewässereinzugsgebiete in Hamburg. Die Einteilung erfolgt nach der Richtlinie für die Gebietsbezeichnung und die Verschlüsselung von Fließgewässern der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA). Dies stellt sicher, dass die oberirdischen Einzugsgebiete der Fließgewässer in einer bundeseinheitlichen Systematik einzelnen Räumen zugeordnet sind. In Hamburg fallen alle Einzugsgebiete in das Stromgebiet der Elbe (1. Ordnung). In der fortlaufenden Systematik werden die Einzugsgebiete mit steigender Ordnung bis zur Quelle immer kleiner. Dargestellt werden die Teileinzugsgebiete der 4. bis 7. Ordnung.

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  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
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  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
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Datensatz 11.07.2026

Reisebusparkplätze Hamburg

Der Datensatz enthält die Lage der Reisebusparkplätze im Hamburger Stadtgebiet. In der Regel sind die Plätze in der Örtlichkeit markiert und auch beschildert. Die Daten werden anhand von straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen aktualisiert, sofern diese dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung vorliegen. Die Richtigkeit und Aktualität aller Angaben kann deshalb nicht garantiert werden.

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  • Transport und VerkehrTransport & Verkehr
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Im Jahr 2016 wurden für alle 7 Hamburger Bezirke flächendeckend Daten zu Nahversorgung und Einzelhandel erhoben. Die erhobenen Daten waren Grundlage für die Erstellung von Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepten. Die Angebotssituation wurde durch eine flächendeckende Vor‐Ort‐Aufnahme aller Einzelhandelsbetriebe im gesamten Hamburger Stadtgebiet erfasst. Grundlage der Erhebung war ein Erhebungsleitfaden auf Basis der 'Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel'. In Anlehnung an die in diesen Leitlinien enthaltene 'Hamburger Sortimentsliste' wurde eine Branchensystematik mit 38 Sortimentsgruppen festgelegt, die zur besseren Lesbarkeit in folgende 13 Sortimentsbereiche gegliedert wurde Sortimentsbereiche: • Autozubehör, Motorradzubehör, -bekleidung • Bau-, Heimwerker-, Gartenbedarf Dazu zählen auch die Sortimente Pflanzen, Sanitär, Holz, Tapeten, Farben und Lacke. • Bekleidung, Schuhe, Sport Dieser Sortimentsbereich umfasst auch Lederwaren, Handtaschen, Koffer, Hüte sowie Sportbekleidung und –schuhe. • Blumen, zoologischer Bedarf • Bücher, Schreib- und Spielwaren Zu diesem Bereich zählen die Sortimente Zeitungen, Zeitschriften, Schreib-und Papierwaren, Büroartikel (inkl. Büromaschinen), Künstler- und Bastelbedarf sowie Spielwaren (ohne PC-Spiele) und Modellbau. • Elektrowaren Dieser Sortimentsbereich enthält Elektrohaushaltsgeräte, Telekommunikation für Privatkunden (Telefon, Fax, Mobil- und Smartphones), Unterhaltungselektronik (Audio, Video, Spiele, Speichermedien, Foto, Ton- und Bildträger) sowie Informationstechnologie (Computer, Drucker etc.). • Gesundheit, Körperpflege Hierzu zählen die nicht der Nahversorgung zuzurechnenden medizinischen und orthopädischen Sanitätswaren. • Hausrat, Einrichtung, Möbel Dieser Sortimentsbereich umfasst Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik sowie Möbel (einschließlich Matratzen) inkl. Gartenmöbel, Badmöbel und Spiegel. Des weiteren Küchenmöbel und -einrichtung, Antiquitäten, Kunst, Rahmen und Bilder sowie Heimtextilien (Haus- und Tischwäsche, Bettwäsche, Bettwaren, Gardinen, Wolle, Stoffe) und Leuchten, Lampen und Zubehör. • Optik, Hörgeräte • Sportgeräte und Zubehör • Teppiche, Bodenbelege, Parkett • Uhren und Schmuck • sonstiges Sortiment Hierunter fallen beispielsweise Musikalien, Kamine, Waffen oder antiquarische Waren uvm. Erläuterung einzelner Attribute: Lage: Das Attribut Lage unterscheidet 5 verschiedene Lagetypen. Die Kategorie Übergeordnetes Zentrum wurde im Rahmen des Hamburger Zentrenkonzepts näher spezifiziert und in die 5 Zentrentypen City-Lage, Hauptzentrum, Urbaner Marktplatz, Stadtteilzentrum und Ortzentrum gegliedert. Wenn ein Betrieb in der Kategorie 1 (Übergeordnetes Zentrum) oder 2 (Nahversorgungszentrum) liegt, befindet er sich auch innerhalb eines Zentralen Versorgungsbereiches. 1. Übergeordnetes Zentrum (Zentraler Versorgungsbereich) 2. Nahversorgungszentrum (Zentraler Versorgungsbereich) 3. städtebaulich integrierte Lage 4. städtebaulich nicht integrierte Lage 5. Nahversorgungslage Betriebstyp: Unter Betriebstyp werden verschiedene Arten von Betrieben unterschieden, die sowohl für Betriebe der Nahversorgung als auch des übrigen Einzelhandels Anwendung finden können. 1. Fachgeschäft 2. Supermarkt / großer Supermarkt 3. Lebensmitteldiscounter 4. Warenhaus / Kaufhaus 5. SB-Warenhaus 6. Fachmarkt 7. Sonstiges (Tankstellen, Fabrikverkauf etc.) Verkaufsfläche: Die Verkaufsfläche von Einzelhandelsbetrieben wurde im Rahmen der Erhebung der Daten mit untersucht. Dabei wurde folgende Definition angewandt: Verkaufsfläche ist die Fläche, auf der die Verkäufe abgewickelt werden und die vom Kunden zu diesem Zwecke betreten werden darf, einschließlich der Flächen für Warenpräsentation, Kassenvorraum mit „Pack- und Entsorgungszone“ und Windfang. Ebenso zählen zur Verkaufsfläche auch Treppen, Rolltreppen und Aufzüge im Verkaufsraum sowie Freiverkaufsflächen. Nicht dazu gehören reine Lagerfläche und Flächen, die der Vorbereitung / Portionierung der Waren dienen sowie Sozialräume, WC‐Anlagen, Stellplätze für Einkaufswagen. Relevanz: Bei der Einordnung der Sortimente nach ihrer jeweiligen Zentrenrelevanz wurde die ‚Hamburger Sortimentsliste' herangezogen. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Sortimenten unterschieden: Zentrenrelevante Sortimente: Zentrenrelevante Sortimente sind in den Zentren ortstypisch stark vertreten oder als Ergänzung des Angebots in den Zentren erwünscht. Sie sind von besonderer Bedeutung für den Branchenmix und stellen Frequenzbringer dar, sind aber auch auf Frequenz in Zentren angewiesen. Die Betriebe mit derartigen Sortimenten haben einen überwiegend eher geringen Flächenanspruch, sind also in Zentren integrierbar. Die Sortimente sind transportfähig bzw. vom Kunden gleich mitzunehmen (Handtaschensortimente). Nahversorgungsrelevante Sortimente: Nahversorgungsrelevante Sortimente werden zur Deckung des täglichen bzw. kurzfristigen Bedarfs benötigt, und werden i. d. R. wohnortnah angeboten. Nicht-zentrenrelevante Sortimente: Nicht-zentrenrelevante Sortimente sind ortstypisch nicht zentrenprägend und von geringer Bedeutung für die Attraktivität zentraler Lagen. Aufgrund der Flächenbedarfe der Betriebe und der Bedeutung des PKW als Transportmittel befinden sich Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten oftmals außerhalb von Zentren. Erhebungsstand: Die Erhebungen starteten am 22. Februar 2016 und wurden am 26. August 2016 beendet. Änderungen wurde seit diesem Stichtag nicht weiter aktualisiert. Somit gibt der Datensatz nur bedingt den aktuellen Einzelhandelsbesatz wieder. Eine Aktualisierung würde im Rahmen einer Neuauflage der Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepte erfolgen. Hinweis: Es wurde eine sehr große Datenmenge erhoben und aufbereitet. Fehler bei der Erhebung und/oder der technischen Übertragung in die Kartendienste sind daher nicht auszuschließen.

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  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
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  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
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  • VerbraucherschutzVerbraucherschutz
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  • Wirtschaft und ArbeitWirtschaft & Arbeit
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Im Jahr 2016 wurden für alle 7 Hamburger Bezirke flächendeckend Daten zu Nahversorgung und Einzelhandel erhoben. Die erhobenen Daten waren Grundlage für die Erstellung von Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepten. Im Rahmen einer Nahversorgungsanalyse wurden die Nahversorgungsangebote in einzelnen Stadtteilen untersucht. Die zugehörigen Daten werden im hier beschriebenen Dienst dargestellt. Thematisch zugehörig sind die unter Verweise dargestellten Dienste "Einzelhandel - übriger Einzelhandel ohne Nahversorgung - Hamburg" sowie "Einzelhandel - Zentrale Versorgungsbereiche (ZVB) - Hamburg". Unter Nahversorgung ist die wohnortnahe Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs zu verstehen. Im Mittelpunkt stehen dabei das Lebensmittelangebot und Drogerieartikel. Es gibt darüber hinaus eine Reihe ergänzender Funktionen und Angebote, die über den Datensatz „Einzelhandel - Zentrale Versorgungsbereiche (ZVB) - Hamburg“ verfügbar sind. Analog zur Nahversorgungsanalyse in den Konzepten werden die verschiedenen Typen bzw. Anbieter der Nahversorgung auch hier unterschieden. • Discounter Einzelhandelsgeschäft mit einer üblichen Verkaufsfläche unter 1.000 m², dessen Angebot sich auf ein Lebensmittelangebot mit umschlagstarken Artikeln konzentriert. Beispiele: ALDI, Penny • Drogeriemarkt Einzelhandelsgeschäft mit Drogeriewaren über 400m²Verkaufsfläche, insbesondere Gesundheit und Körperpflege. Beispiele: BUDNI, Rossmann • SB-Warenhaus Einzelhandelsgeschäft mit einer Verkaufsfläche von mindestens 5.000 m², das ein Lebensmittelvollsortiment und ein umfangreiches Angebot an sonstigen Sortimenten aufweist. Beispiele: Marktkauf, Kaufland • Supermarkt Einzelhandelsgeschäft mit einer Verkaufsfläche zwischen 400m² und 2.500 m², das ein Lebensmittelvollsortiment und ein begrenztes Angebot an sonstigen Sortimenten führt. Große Supermarkt haben eine Verkaufsfläche zwischen 2.500 m² und 5.000 m² und weisen neben einem Lebensmittelvollsortiment ein umfangreicheres Angebot an sonstigen Sortimenten auf. Beispiele: REWE, EDEKA • Wochenmärkte Wöchentlich regelmäßige Marktveranstaltung, auf der vorwiegend frische Lebensmittel angeboten werden. • Übrige Lebensmittelanbieter Überwiegend kleinere Betriebe, die (auch) Lebensmittel anbieten. Beispiele: Tankstellen, Bäckereien, Kioske • Übrige nahversorgungsrelevante Anbieter Überwiegend kleinere Betriebe, die ein nahversorgungsrelevantes Sortiment anbieten. Beispiele: Apotheken, kleine Supermärkte, Parfümerien, Fachgeschäfte für z.B. Tee, Kaffee, Süßwaren Erläuterung einzelner Attribute: Lage: Das Attribut Lage unterscheidet 5 verschiedene Lagetypen. Die Kategorie Übergeordnetes Zentrum wurde im Rahmen des Hamburger Zentrenkonzepts näher spezifiziert und in die 5 Zentrentypen City-Lage, Hauptzentrum, Urbaner Marktplatz, Stadtteilzentrum und Ortzentrum gegliedert. Wenn ein Betrieb in der Kategorie 1 (Übergeordnetes Zentrum) oder 2 (Nahversorgungszentrum) liegt, befindet er sich auch innerhalb eines Zentralen Versorgungsbereiches. 1. Übergeordnetes Zentrum (Zentraler Versorgungsbereich) 2. Nahversorgungszentrum (Zentraler Versorgungsbereich) 3. städtebaulich integrierte Lage 4. städtebaulich nicht integrierte Lage 5. Nahversorgungslage Betriebstyp: Unter Betriebstyp werden verschiedene Arten von Betrieben unterschieden, die sowohl für Betriebe der Nahversorgung als auch des übrigen Einzelhandels Anwendung finden können. 1. Fachgeschäft 2. Supermarkt / großer Supermarkt 3. Lebensmitteldiscounter 4. Warenhaus / Kaufhaus 5. SB-Warenhaus 6. Fachmarkt 7. Sonstiges (Tankstellen, Fabrikverkauf etc.) Verkaufsfläche: Die Verkaufsfläche von Einzelhandelsbetrieben wurde im Rahmen der Erhebung der Daten mit untersucht. Dabei wurde folgende Definition angewandt: Verkaufsfläche ist die Fläche, auf der die Verkäufe abgewickelt werden und die vom Kunden zu diesem Zwecke betreten werden darf, einschließlich der Flächen für Warenpräsentation (auch Käse‐, Fleisch‐ und Wursttheken), Kassenvorraum mit „Pack- und Entsorgungszone“ und Windfang. Ebenso zählen zur Verkaufsfläche auch Pfandräume (ohne Fläche hinter den Abgabegeräten), Treppen, Rolltreppen und Aufzüge im Verkaufsraum sowie Freiverkaufsflächen. Nicht dazu gehören reine Lagerfläche und Flächen, die der Vorbereitung / Portionierung der Waren dienen sowie Sozialräume, WC‐Anlagen, Stellplätze für Einkaufswagen. Relevanz: Bei der Einordnung der Sortimente nach Zentrenrelevanz wurde die Hamburger Sortimentsliste herangezogen. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Sortimenten unterschieden: Zentrenrelevante Sortimente: Zentrenrelevante Sortimente sind in den Zentren ortstypisch stark vertreten oder als Ergänzung des Angebots in den Zentren erwünscht. Sie sind von besonderer Bedeutung für den Branchenmix und stellen Frequenzbringer dar, sind aber auch auf Frequenz in Zentren angewiesen. Die Betriebe mit derartigen Sortimenten haben einen überwiegend eher geringen Flächenanspruch, sind also in Zentren integrierbar. Die Sortimente sind transportfähig bzw. vom Kunden gleich mitzunehmen (Handtaschensortimente). Nahversorgungsrelevante Sortimente: Nahversorgungsrelevante Sortimente werden zur Deckung des täglichen bzw. kurzfristigen Bedarfs benötigt, und werden i. d. R. wohnortnah angeboten. Nicht-zentrenrelevante Sortimente: Nicht-zentrenrelevante Sortimente sind ortstypisch nicht zentrenprägend und von geringer Bedeutung für die Attraktivität zentraler Lagen. Aufgrund der Flächenbedarfe der Betriebe und der Bedeutung des PKW als Transportmittel befinden sich Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten oftmals außerhalb von Zentren. Erhebungsstand: Die Erhebungen starteten am 22. Februar 2016 und wurden am 26. August 2016 beendet. Änderungen wurde seit diesem Stichtag nicht weiter aktualisiert. Somit gibt der Datensatz nur bedingt den aktuellen Einzelhandelsbesatz wieder. Eine Aktualisierung würde im Rahmen einer Neuauflage der Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepte erfolgen. Hinweis: Es wurde eine sehr große Datenmenge erhoben und aufbereitet. Fehler bei der Erhebung und/oder der technischen Übertragung in die Kartendienste sind daher nicht auszuschließen.

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Kehrwiederspitze - Vertrag über Planungsleistungen - Nachtrag 14

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  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
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Die Aktualisierung eingesetzter Microsoft-Komponenten im Verfahren musste nach Abstimmung mit Dataport und dem Softwaredienstleister Seitenbau über eine Parallelbereitstellung erfolgen. Aufgrund notwendiger Anpassungen wurde die 10-wöchige kostenfreie Zeit der Bereitstellung gering überschritten. Dazu der vorliegende Vertrag.

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Das finanzielle Rahmenkonzept dient der strukturierten Darstellung und ersten Einordnung der finanziellen Rahmenbedingungen einer möglichen Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele. Es beschreibt die grundlegende Budgetsystematik, ordnet die finanziellen Zuständigkeiten sowie die wesentlichen Finanzierungsquellen und schafft eine erste Orientierung hinsichtlich der zu erwartenden Kosten, Investitionen und Finanzierungsbedarfe. Damit bildet das Rahmenkonzept die Grundlage für ein gemeinsames Verständnis der finanziellen Dimensionen und Zusammenhänge einer möglichen Bewerbung und Ausrichtung.

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Vertrag über IT-Dienstleistungen SMTP-Submission Service; Einrichtung und fortlaufende Leistung

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